Erwerb und Erweiterung von Kenntnissen im Umgang mit Hydraulikschlauchleitungen unter Beachtung der Betriebssicherheitsverordnung „BetrSichV“ und der DGUV Regel 113-020. Nach erfolgreichem Abschluss und einer praktischen Prüfung kann der Teilnehmer von seinem Unternehmen als „befähigte Person für Hydraulikschlauchleitungen“ ernannt werden. 

 

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